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   BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21   

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https://dejure.org/2022,25417
BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21 (https://dejure.org/2022,25417)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2022 - 8 AZR 4/21 (https://dejure.org/2022,25417)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2022 - 8 AZR 4/21 (https://dejure.org/2022,25417)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 280 Abs. 1, Abs. 2, § ... 286 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG, § 57 Abs. 1 KAVO, Anlage 1 zur KAVO aF, Anlage 1 zur KAVO, § 2 Abs. 1, Abs. 4 NachwG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 563 Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 823 Abs. 2 BGB, § 2 NachwG, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 8 TVG, § 280 Abs. 1 BGB, § 108 GewO, § 29 Abs. 7 KAVO, § 241 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Ausschlussfristen in kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen als wesentliche Vertragsbedingungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG a.F.; Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG a.F.; Darlegungslast des Arbeitnehmers ...

  • rewis.io

    Schadensersatz - Entschädigung - Vertragsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Verletzung der Hinweispflicht nach dem Nachweisgesetz ; fehlender Hinweis auf Ausschlussfrist; Kausalität der Pflichtverletzung für den Schaden; Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens; Entschädigung; Vertragsstrafe

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz; Verletzung der Hinweispflicht nach dem Nachweisgesetz ; fehlender Hinweis auf Ausschlussfrist; Kausalität der Pflichtverletzung für den Schaden; Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens; Entschädigung; Vertragsstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz - Entschädigung - Vertragsstrafe

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragliche Ausschlussfristen - und die vom Arbeitgeber unterlassene Nachweisung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines als Küster und Reinigungskraft Beschäftigten in die KAVO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 371
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Im Übrigen habe der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts im vorliegenden Rechtsstreit mit Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - BAGE 168, 254) mit bindender Wirkung für das weitere Verfahren entschieden, dass der primäre Entgeltanspruch nicht verjährt sei und der unterbliebene Nachweis der Ausschlussfrist für den Verfall der Differenzvergütungsansprüche kausal gewesen sei.

    Auf die Revision des Klägers hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - BAGE 168, 254) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Das hat das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die in seinem Urteil vom 10. April 2018 (- 3 Sa 144/17 -) getroffenen Feststellungen sowie unter Verweis auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - BAGE 168, 254) zutreffend angenommen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - Rn. 31 bis 45, aaO) Bezug genommen.

    Auch insoweit wird wegen der Begründung im Einzelnen auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - Rn. 46 ff., BAGE 168, 254) Bezug genommen.

    Der Schadensersatzanspruch ist in Höhe des erloschenen Vergütungsanspruchs begründet, wenn dieser nur wegen der Versäumung der Ausschlussfrist erloschen ist und bei gesetzmäßigem Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht untergegangen wäre (BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 47, BAGE 168, 254; 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - zu III 3 a der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 101, 75) .

    Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG aF ist grundsätzlich zu vermuten, dass der Arbeitnehmer die Ausschlussfrist beachtet hätte, wenn er auf sie hingewiesen worden wäre (vgl. BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 47, BAGE 168, 254; für einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG aF vgl. auch: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 35; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 101, 75) .

    Der erkennende Senat ist insoweit nicht durch das vorangegangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - BAGE 168, 254) an dieser rechtlichen Beurteilung gehindert.

    bb) Danach hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - BAGE 168, 254) keine nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO bindende rechtliche Beurteilung in Bezug auf das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines adäquat-kausalen Zusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung der Beklagten und dem Schaden des Klägers vorgenommen.

    Ob der Kläger neben der Küsterprüfung über eine der Küstertätigkeit förderliche abgeschlossene Berufs- oder Fachausbildung verfüge, könne der Senat mangels Feststellungen zur Qualifikation des Klägers nicht beurteilen (BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 26 f., aaO) .

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - aaO) die Möglichkeit eines sekundären Schadensersatzanspruchs erörtert hat, handelt es sich nicht um Ausführungen, die die Aufhebung tragen und damit bindend sind iSv. § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO.

    Es kann deshalb offenbleiben, ob § 8 TVG, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge im Betrieb bekanntzumachen, auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen analog angewendet werden kann (offenlassend BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 41, BAGE 168, 254) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - BAGE 168, 254) mögliche Ansprüche wegen einer Verletzung von § 8 TVG nicht mehr geprüft, sondern diese Bestimmung lediglich im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Ausschlussfrist erwähnt.

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Der Schadensersatzanspruch ist in Höhe des erloschenen Vergütungsanspruchs begründet, wenn dieser nur wegen der Versäumung der Ausschlussfrist erloschen ist und bei gesetzmäßigem Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht untergegangen wäre (BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 47, BAGE 168, 254; 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - zu III 3 a der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 101, 75) .

    Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG aF ist grundsätzlich zu vermuten, dass der Arbeitnehmer die Ausschlussfrist beachtet hätte, wenn er auf sie hingewiesen worden wäre (vgl. BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 47, BAGE 168, 254; für einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG aF vgl. auch: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 35; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 101, 75) .

    Dem Arbeitgeber bleibt die Möglichkeit, diese tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - aaO) .

    Bei § 2 NachwG aF handelt es sich nicht um ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 251/16 - Rn. 69; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 5 der Gründe, BAGE 101, 75) .

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2018 - 3 Sa 144/17

    Kirchenarbeitsrecht; Dritter Weg; KAVO ; Eingruppierung; Ausschlussfristen;

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers mit Urteil vom 10. April 2018 (- 3 Sa 144/17 -) zurückgewiesen.

    Das hat das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die in seinem Urteil vom 10. April 2018 (- 3 Sa 144/17 -) getroffenen Feststellungen sowie unter Verweis auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019 (- 6 AZR 465/18 - BAGE 168, 254) zutreffend angenommen.

    Das Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht in seinem (ersten) Urteil vom 10. April 2018 (- 3 Sa 144/17 -) haben Ansprüche aufgrund einer möglichen Verletzung von § 8 TVG aberkannt.

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Damit soll vermieden werden, die endgültige Entscheidung dadurch zu verzögern oder sogar zu verhindern, dass die Sache mehrfach zwischen Berufungs- und Revisionsgericht wechselt, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert (BAG 8. Februar 2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 21; GmS-OGB 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - zu 4 der Gründe, BGHZ 60, 392) .

    Gelangt eine nach § 563 Abs. 1 ZPO zurückverwiesene Sache erneut vor das Revisionsgericht, so ist dieses in gleicher Weise gebunden wie nach § 563 Abs. 2 ZPO das Berufungsgericht (vgl. GmS-OGB 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - aaO; BGH 12. Februar 2009 - IX ZB 215/08 - Rn. 9; Musielak/Voit/Ball ZPO 19. Aufl. § 563 Rn. 14) .

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG aF ist grundsätzlich zu vermuten, dass der Arbeitnehmer die Ausschlussfrist beachtet hätte, wenn er auf sie hingewiesen worden wäre (vgl. BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 47, BAGE 168, 254; für einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG aF vgl. auch: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 35; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 101, 75) .

    Diese Vermutung reicht nicht so weit, dass unterstellt werden kann, der Geschädigte hätte ihm nicht bekannte Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 45; 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 36) .

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Der Schadensersatzanspruch ist in Höhe des erloschenen Vergütungsanspruchs begründet, wenn dieser nur wegen der Versäumung der Ausschlussfrist erloschen ist und bei gesetzmäßigem Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht untergegangen wäre (BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 47, BAGE 168, 254; 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - zu III 3 a der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 101, 75) .

    Die Tatsachen für die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden hat der Arbeitnehmer darzutun (BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 235/15 - Rn. 23; 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, BAGE 137, 375; 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - zu III 3 c der Gründe) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Im Übrigen bezweckt § 108 GewO die Information über die erfolgte Zahlung (BAG 7. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Rn. 39; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 35 f., BAGE 154, 8) .
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Bei § 2 NachwG aF handelt es sich nicht um ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 251/16 - Rn. 69; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 5 der Gründe, BAGE 101, 75) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Das können nur Ausführungen sein, mit denen das Revisionsgericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz verwirft (BAG 11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 - Rn. 15; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 20, BAGE 154, 144) .
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Auszug aus BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21
    Im Übrigen bezweckt § 108 GewO die Information über die erfolgte Zahlung (BAG 7. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Rn. 39; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 35 f., BAGE 154, 8) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09

    Zwangsvollstreckung - Entgeltabrechnung - unvertretbare Handlung - Haftbefehl

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 215/08

    Ausübung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit eines Gesellschafters

  • BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14

    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 349/14

    Besitzstandszulage bei Beendigung zulageberechtigender Tätigkeit nach dem TVK -

  • BAG, 20.07.2022 - 10 AZR 220/20

    Vergütung und Zuschläge für die Arbeit am 24. Dezember

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06

    Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

  • LAG Düsseldorf, 04.08.2020 - 3 Sa 194/20

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht; adäquate Kausalität bei

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 235/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

    Die Regelung dient insoweit auch dem Schutz der Arbeitnehmer und soll verhindern, dass diese ihre Ansprüche nicht rechtzeitig iSd. tariflichen Ausschlussfrist geltend machen, weil ihnen die Ausschlussfrist unbekannt ist (zur Aushangpflicht nach § 8 TVG offenlassend, ob es sich um ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB handelt BAG 22. September 2022 - 8 AZR 4/21 - Rn. 28; 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - Rn. 20) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 10 Sa 78/22

    Zurückweisung von Vorbringen - Nachweispflicht bzgl. des bei der Kündigung eines

    Ob ihr zugute zu halten wäre, sie hätte sich nach einem entsprechenden Hinweis der Beklagten aufklärungsgerecht verhalten (vgl. zu einem Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG a.F. bzgl. Ausschlussfristen nur BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/17 - Rn. 47; 22. September 2022 - 8 AZR 4/21 - Rn. 18) , kann jedoch dahinstehen.
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